Zeit für Leben.
Freuen Sie sich auf unser kompetentes Team!
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Sehr geehrte Kolleg*innen,
um im Praxisalltag mit seinen Herausforderungen und zeitlichen Limitationen eine zügige und sichere Entscheidung bezüglich einer stationären Behandlungsindikation treffen zu können, möchten wir Sie gern mit folgenden Hinweisen unterstützen.
Grundlage ist stets das individuelle Krankheitsbild der Patient*innen. Zwar haben ambulante Therapien grundsätzlich Vorrang, jedoch nur, sofern diese ausreichend und fachgerecht durchgeführt werden können. Der Schweregrad der Erkrankung und die funktionellen Einschränkungen können eine ambulante Behandlung verunmöglichen und deren Prognose gegenüber einer stationären Behandlung deutlich verschlechtern; andererseits kann auch eine ambulante Behandlung einer stationären überlegen sein, sodass die genaue Prüfung der Indikation zum Wohle der Patient*innen einen hohen Stellenwert hat.
Die folgende Zusammenstellung soll Ihnen dabei helfen, die Notwendigkeit einer stationären Behandlungsindikation abzuwägen:
Erfolglose ambulante Therapie
Trotz leitliniengerechter Behandlung keine Besserung oder Verschlechterung
Fehlende multimodale Behandlungsmöglichkeit
Logistische Hürden (z. B. ländliche Versorgung), fehlende Vernetzung
Erhebliche funktionelle Beeinträchtigung
Arbeitsunfähigkeit > 4 Wochen, Risiko der Chronifizierung
Ausgeprägte Komorbiditäten
Körperliche oder psychische Begleiterkrankungen mit deutlicher Einschränkung
Schwere körperliche Symptome
Gehbehinderung, schwere körperliche Erkrankungen mit Einschränkung der Lebensqualität
Krisenhafte Zuspitzung
Akute Selbst- oder Fremdgefährdung, Notwendigkeit ständiger Facharztpräsenz
Fehlende tragfähige therapeutische Beziehung
Unklare Eigen-/Fremdgefährdung, dysfunktionales Verhalten, mangelnde Compliance
Schwerwiegende biographische Belastungen
Traumata, chronische Überlastung, die die aktuelle Symptomatik verstärken
Sozialmedizinische Aspekte
Familien-/Partnerschaftskonflikte, berufliche Überforderung, soziale Isolation
Probleme in der ambulanten Arzt-Patienten-Beziehung
Misstrauen, Abbruchneigung, fehlende Krankheitseinsicht
Notwendigkeit der Verlaufsbeobachtung und Therapieanpassung
Multiprofessionelle Teambehandlung unter fachärztlicher Leitung erforderlich
Therapeutische Nutzung des stationären Milieus
Verändertes Umfeld als Übungsfeld für neue Bewältigungsstrategien
Bei einer akutstationären Behandlung liegt der Schwerpunkt auf einem kurativen Ansatz – der Beherrschung und Behandlung schwerer Einschränkungen sowie Risikokonstellationen (Instabilität, ausgeprägter sozialer Rückzug, Suizidalität, dysfunktionale Bewältigung wie Substanzkonsum oder Selbstverletzung, akute Eigen-/Fremdgefährdung) –, die in einer ambulanten Behandlung nicht mehr ausreichend intensiv oder der Komplexität angemessen realisiert werden können.
Im Unterschied zu einer Rehabilitationsbehandlung (Reha), die das Ziel des Funktionserhalts hat und voraussetzt, dass ein potenzieller Patient ein etwa drei- bis fünfstündiges Therapieprogramm am Tag sicher bewältigen kann, ist die akutstationäre Behandlung darauf ausgerichtet, die aktuelle Situation variabler aufzufangen und dieser Rechnung zu tragen. Eine Reha ist meist erst nach einer ambulanten und akutstationären Behandlung indiziert.
Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, Befundzusammenstellung und Argumentation für die Kostenübernahme Ihrer Patient*innen.
Wir hoffen, dass diese kurze Darlegung Ihnen die Entscheidungsfindung in Ihrem Arbeitsalltag etwas erleichtert. Sollten Sie bezüglich der Indikation noch Fragen haben, unterstützen wir Sie gern und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Download:
Zuweiser Informationsblatt (PDF)
Quellen:
AWMF-Leitlinien Depression (S3) und somatoforme Störungen (S3)
Bei Fragen zu unseren Behandlungen stehen wir Privatpatienten und Selbstzahlenden gerne zur Verfügung und nehmen uns Zeit für eine diskrete Beratung.